
Ausbildung für Befähigungsscheine Befähigungsschein für explosive Stoffe und Gegenstände der Klasse 1
- Ausbildung für Befähigungsscheine
Ausbildung für Befähigungsscheine
Explosive Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 können aufgrund ihrer Empfindlichkeit bei einem
unsachgemäßen Umgang, Unfall oder Brand zu katastrophalen Folgen bei der Aufbewahrung
oder dem Transport durch Splitter, Druckwellen oder Wurfstücke führen.

§ 20 SprengG
§ 7 SprengG