Mit 16 1/2 kann es losgehen Führerschein mit 17
Mit 16 1/2 kann es losgehen
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Nach erfolgreicher Prüfung erhältst Du mit 17 Jahren Deine Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“. Dann darfst Du mit einer Begleitperson fahren.
Ab dem 18. Geburtstag ohne Begleitung
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag. Du erhältst dann den EU-Kartenführerschein bei deiner Führerscheinstelle.
Voraussetzungen für Begleitpersonen
Wenn du zum ersten mal einen Antrag für die Motorrad- und Autoklassen einreichst, musst du Folgendes mitzubringen:
- müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Personalausweis oder Reisepass
- müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
- dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben.
Infos zum Mindestalter
Im Folgenden haben wir Euch einen interessanten Artikel auf fuehrerscheinfix.de verlinkt, in dem Ihr wichtige Informationen bezüglich des Mindestalters beim Führerschein erhaltet.